top of page

AGB's LENZ DANCE Tanzkurs

*AGBS der Sommertanzwochen - bitte scrollen!

1. Teilnehmerzahl
Ich bitte um Verständnis, daß die Tanzkurse erst ab einer Teilnehmerzahl von 5 Kindern stattfinden können. Die Höchstteilnehmerzahl ist kursabhängig.

2. Kurs:
Die Kurse werden einmal pro Woche am jeweils gewählten Kurstag – allerdings nur an Schultagen abgehalten. Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr. Von der Kursteilnehmer*in versäumte Kurseinheiten können nicht nachgeholt werden. An gesetzlichen Feiertagen, allgemein schulfreien Tagen sowie in den Ferien finden keine Kurse statt. 

3. Schnupperstunde:
Es besteht die Möglichkeit eine Schnupperstunde in Anspruch zu nehmen. Die Schnupperstunde ist kostenlos. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Website.

4. Kursteilnahme:
Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, so füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Anmeldungen werden nur bis zur 3. Kurseinheit angenommen. Somit ist eine Anmeldung für den aktuellen Kurs bis 01.10.2026 möglich. 

5. Kursbeitrag:
Der Kursbeitrag ist pro Semester im Voraus, bis spätestens zu der dritten Kurseinheit, einzubezahlen. Kinder, für die der Kursbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet worden ist, werden bis zu dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung, von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur  Bezahlung des Kursbeitrages, wird dadurch nicht berührt und bleibt aufrecht.

6. Vorzeitige Kündigung:
Der Kursbeitrag wird – auch bei Nichtteilnahme – nicht rückerstattet, sofern die Gründe für die Nichtteilnahme in der Sphäre der Teilnehmer*in gelegen sind. Versäumt die Kursteilnehmer*in krankheitsbedingt mehr als 50 % der Kurseinheiten oder ist der Kursteilnehmer*in die Teilnahme an dem von ihr gebuchten Kurs in Folge eines Wohnortwechsels nicht mehr möglich, so hat sich die Teilnehmer*in schriftlich abzumelden. LENZ DANCE behält sich vor, im Fall von Krankheit ein ärztliches Attest bzw. im Falle eines Wohnortwechsels eine diesbezügliche Bestätigung einzufordern. Der Kursbeitrag wird in diesen Fällen aliquot, berechnet ab dem Tag der schriftlichen Abmeldung durch die Kursteilnehmer*in, zurückerstattet.

Weiters ist der Vertragspartner von LENZ DANCE berechtigt, bis 31. Jänner den Vertrag mit Wirkung für das Sommersemester schriftlich zu kündigen. Der Kursbeitrag für das Sommersemester wird in diesem Fall nicht zur Zahlung fällig. Bereits eingezahlte Kursbeiträge können allerdings nicht rückerstattet werden.

7.⁠ ⁠Durchführung und Vertretung:
LENZ DANCE behält sich vor, im Falle von Krankheit oder Verhinderung eine geeignete Vertretung einzusetzen.  Sollte für die jeweiligen Tage keine Vertretung organisiert werden können, stehen zwei Ersatztermine zur Verfügung.

8. Haftung:
Soweit sich die Haftung nicht auf Personenschäden bezieht, haftet LENZ DANCE  nur bei grobem Verschulden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kursteilnehmer*innen nur während der von ihnen gebuchten Kurszeit im Unterrichtsraum beaufsichtigt werden.

AGB's LENZ DANCE Sommertanzwochen

1.⁠ ⁠Anmeldung und Zahlungsbedingungen  
Die Anmeldung zu den Sommertanzwochen ist verbindlich.  
Der Preis beträgt € 75,- pro Woche und Kind. Für jedes weitere Geschwisterkind wird eine Ermäßigung von 20 % gewährt.

Nach der Anmeldung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von € 25,- pro Kind zu leisten.  
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Sommertanzwoche zu bezahlen und beträgt € 50,- pro Kind bzw. € 35,- für jedes ermäßigte Geschwisterkind.

2.⁠ ⁠Mindestteilnehmerzahl  
Die Durchführung der Sommertanzwochen erfolgt ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Kindern. Wird diese nicht erreicht, behält sich LENZ DANCE vor, die Veranstaltung bis spätestens 5 Tage vor Beginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

3.⁠ ⁠Rücktritt und Stornobedingungen  
Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer wird die Anzahlung von € 25,- in jedem Fall einbehalten.  
Bei einer Stornierung ab 6 Tage vor Beginn der Sommertanzwoche sind 50 % des Gesamtbetrages zu bezahlen.  
Bei Stornierung am Tag vor Beginn oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Betrag fällig.

4.⁠ ⁠Krankheit und Unfall  
Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung vor Beginn der Sommertanzwoche und Vorlage eines ärztlichen Attests wird der bereits bezahlte Betrag abzüglich der Anzahlung rückerstattet.

Erkrankt ein Teilnehmer während der laufenden Sommertanzwoche, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann jedoch für die nicht konsumierten Tage eine anteilige Gutschrift für zukünftige Kurse oder Veranstaltungen gewährt werden.

5.⁠ ⁠Versäumte Tage und Abbruch  
Bei vorzeitigem Abbruch oder Fernbleiben einzelner Tage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

6.⁠ ⁠Durchführung und Vertretung  
LENZ DANCE behält sich vor, im Falle von Krankheit oder Verhinderung eine geeignete Vertretung einzusetzen.

Im Falle einer längerfristigen Verhinderung des Veranstalters, wodurch die Durchführung der gesamten Sommertanzwoche nicht möglich ist und keine geeignete Vertretung gefunden werden kann, wird die Veranstaltung abgesagt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

7.⁠ ⁠Haftung 
Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen gemäß  Punkt 8 der AGB’s LENZ DANCE Tanzkurs.
 

Katharina Lenz

lenz-dance@gmx.at

A-2401 Fischamend 

bottom of page